Mietbedingungen
Bitte beachten Sie, dass wir, 7systems, weder als Planer noch als Errichter zertifiziert sind. Wir sind Vermieter und bieten ebenso die Montage der MobiFire Anlage an. Unsere Hardware ist geprüft nach DIN14675 und ebenso VDS zugelassen.
Die MobiFire bietet Ihnen einen flexiblen Brandschutz für Baustellen, Veranstaltungen, Eventbauten und ebenso für temporäre Einsätze. Für den Anschluss werden keine Kabel benötigt und er erfolgt drahtlos mit einer Ausnahme: Die Zentrale wird mit den Funkkopplern verkabelt und die restlichen Komponenten erfolgen drahtlos über Funk. Die Funk-Komponenten werden durch eine Batterie versorgt, die bis zu 3 Jahren hält. Die MobiFire ist eine effiziente und zuverlässige Branderkennung und die Alarmierung kann mit unseren Übertragungsgeräten zur Feuerwehr aufgeschaltet werden. Die Aufschaltung ist zugelassen auf eine Leitstelle der Feuerwehr nach DIN1 4675 und EN 54.
Wir gewährleisten innerhalb der Mietzeit die Funktionsfähigkeit der Anlage, vorausgesetzt, die Anlage wird von geschultem Fachpersonal nach Norm aufgebaut, bedient, behandelt und gewartet. Dazu gehört bei längeren Mietzeiten der Austausch der Batterien der Funk-Melder durch den Mieter sowie auch die eventuelle Reinigung und Wartung der Rauchmelder beim Hersteller.
Störungen können uns während der normalen Bürozeiten auf die auf der Webseite hinterlegte Telefonnummer und E-Mail Adresse gemeldet werden. Ein Notdienst ist nicht vorgesehen.
Die Montage kann auf Wunsch durch unsere Monteure nach Aufwand erfolgen. Standardmäßig sind unsere Monteure mit Leitern bis 3,5 m Arbeitshöhe ausgestattet. Größere Höhen sind vorher abzustimmen. Montage und Planung der Anlage wird angelehnt an DIN14675. Wir sind jedoch nicht zertifiziert (s.o.).
Bei Schäden durch Wassereintritt, Überspannung, unerlaubter Manipulation der Geräte oder mechanisch verursachten Schäden (z.B. durch Kollision) berechnen wir den vollen Aufwand für die Behebung der Schäden.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass auftretende Störungen bei Bedarf durch geschultes Fachpersonal behoben werden, bzw. an uns gemeldet werden. Schäden / Folgeschäden, die entstehen durch Nichtbeachtung von Störungen, z.B. leere / ausgelaufene Batterien, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Der Mieter ist auch verantwortlich für die Bereitstellung eines entsprechend gesicherten und temperierten Platzes für die Anlage. Schäden durch Temperatur, Schädlingsbefall, Verbiss, etc. sind ebenfalls vom Mieter zu tragen.
Der Rückbau der Anlage ist nicht im Mietpreis inkludiert und muss entweder fachmännisch in Eigenleistung erfolgen oder wir führen dies durch mit einer Abrechnung nach Aufwand.
Damit eine für beiden Seiten angemessene Planung möglich ist, sollte der Abbau der Anlage mind. 4 Wochen vorher abgestimmt werden.
Nach Beendigung der Mietdauer müssen alle Teile durch den Kunden vollständig und in einwandfreiem funktionstüchtigem Zustand an uns zurückgeführt werden. Dazu zählen ebenfalls die Batterien der Funkempfänger. Sollten Teile fehlen oder beschädigt zurückgeführt werden, müssen diese selbstverständlich voll erstattet werden.
Voraussetzungen
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Gewerbebetreibende, ein Widerrufsrecht wird deshalb ausgeschlossen. Bei Privatkunden bitten wir vor Bestellung um Kontaktaufnahme, wir werden Ihnen den nächstgelegenen Vertriebspartner mitteilen.
Bei der Angebotslegung nicht angezeigte Anforderungen an Dokumentation können zu Mehrkosten führen.
Mietdauer
Die Mietdauer beginnt mit dem Versand der Anlage und endet mit der eingehenden Rücklieferung der Anlage. Die beauftragte Mietdauer wird unabhängig von der Rücklieferung oder dem Vertragsende vollständig berechnet. Bei Zahlungsverzug von mehr als 10 Tagen behalten wir uns das Recht vor, das Miet-Verhältnis vorzeitig zu beenden und die Anlage zurückzunehmen. Erfolgt die Rücklieferung nach der beauftragten Mietdauer, so verlängert sich die Miet-Dauer automatisch monatlich.
Rücksendeadresse
7systems GmbH
Warenannahme
Fraunhoferstraße 2
51647 Gummersbach
Zahlungsbedingungen
Zahlung durch Vorkasse.
Die Monatlichen Mietgebühren sind als Nettopreise ausgewiesen.
Die unter den Produkten aufgeführten Monats-Mietpreise gelten immer für volle Monate. Die Mindestmietdauer beträgt 6 Monate. Für das erste halbe Jahr oder für kürzere Mietzeiten ist die Miete nach Versand der Anlage fällig, weitere Miet-Raten werden dann jeweils im Voraus halbjährlich berechnet und auch fällig.
Bei Stornierung einer versandbereiten Anlage, wird eine Monatsmiete fällig.
Lieferung
Die Zustellung der Anlage erfolgt je nach Umfang in einem oder mehreren Paketen über den Zustelldienst DHL. In Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden.
Eine Abholung der Anlage ist möglich, aber vorher abzustimmen.
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Hinweis zum Empfang der Übertragungsgeräte
Unsere Übertragungsgeräte sind vorbereitet für Übertragung bei Standardempfangsbedingungen.
Sollte an der Montage-Location kein Handyempfang bestehen, so ist unklar, ob die Übertragung zuverlässig durchgeführt werden kann.
Es ist natürlich jederzeit möglich die Übertragungsgeräte mit einer Außenantenne zu ergänzen, dies bedeutet allerdings einen deutlich erhöhten Arbeitsaufwand – je nach Wand und nötiger Abdichtung.
Potentiell ist es daher sinnvoll dies durch ein anderes Unternehmen durchführen zu lassen.
Die Übertragungsgeräte können auch normalerweise über LAN übermitteln. Dies sollte unter Berücksichtigung Ihrer IT-Umgebung frühzeitig geklärt werden.
Wir bemühen uns, Sie hinsichtlich der Funktionalität der Anlage zu unterstützen. Wir können aber insbesondere für den Funkempfang der Komponenten und für die Mobilfunkverbindung des Wählgeräts keine Garantie übernehmen.
Wichtige Informationen zur Angebotserstellung
Für die Erstellung eines Angebots werden folgende Informationen benötigt.
- Für welchen Einsatzzweck benötigen Sie eine MobiFire?
(Wenn Ihre Anlage defekt sein sollte, wäre es sicherlich sinnvoller die Zentrale zu ersetzen. Falls Sie eine Esser Honeywell Zentrale haben sollten, können wir diese auch, wenn wir die auf Lager haben, zum Kauf zur Verfügung stellen) - Bis wann brauchen Sie das Angebot?
- Nach welcher Richtlinie muss geplant werden?
- Wie schauen die Maßnahmen aus bezüglich der Versicherung?
- Möchte eventuell Ihre Versicherung oder das Bauamt, dass Sie eine Anlage mieten sollen/ müssen?
- Falls die Brandmeldeanlage benötigt wird, bitte prüfen Sie doch, ob diese der Norm DIN 14675/ VDS entsprechen muss, oder ob Sie mit der Versicherung oder dem Bauamt eine Übereinkunft treffen können, dass die Planung nur in überschaubarem Rahmen begrenzt werden kann.
- Soll die Anlage nach DIN 14675 sein, können wir diese angelehnt an die Norm planen. Für eine Planung nach Norm mit Stempel wird ein zertifizierter Planer benötigt – Wir können vermitteln
- Wir planen nach der Norm DIN14675 angelehnt. Unser Mutterunternehmen, welches auch zertifiziert ist, kann die Planung nach der Norm planen oder von Ihnen ausgewähltem externen Planer
- Haben Sie schon eventuell eine Planung?
Wenn Sie schon eine Planung haben, brauchen Sie die weiteren Schritte ab Punkt 8 nicht zu verfolgen und können Ihre Anfrage mit Anhang Planung, Grundriss etc. schicken. Wenn Sie keine Planung haben und es Ihnen recht ist, die Planung angelehnt der Norm von uns planen zu lassen, verfolgen Sie bitte die weiteren Schritte. Benötigen Sie jedoch noch die Planung, welche von einem zertifizierten Partner geplant werden muss, können wir diese gerne über unser Mutterunternehmen planen lassen oder Sie melden sich, nachdem Sie die Planung von Ihrem externen Anbieter erhalten haben.
- Bitte schicken Sie uns in Ihrer Anfrage ebenso den Grundriss mit und ebenso die Planung, wenn vorhanden
- Die Adresse des Objektes
Wenn keine Planung vorhanden und es durch uns in einem überschaubaren Rahmen begrenzt geplant werden soll:
- Wie alt ist das Gebäude?
- Wie dick sind die Wände?
- Wie viele Etagen hat das Objekt?
- Wie viele Zimmern pro Etage hat das Objekt?
- Wie viele Ausgänge hat das Objekt?
- Wo genau muss die Zentrale angeschlossen werden? (KG, EG etc.)
- Wie läuft die Übertragung ab? Wir vermieten ebenso das Übertagungsgerät, die Übertragung geht auf unsere Partner-Notrufleitstelle. Dafür wird aber ein Alarmplan benötigt. Wer soll alarmiert werden? Direkte Alarmierung wird nicht von uns gemacht.
Hinweis: Wenn die Feuerwehr alarmiert werden soll, könnte die Abnahme des Sachverständigers ca. 6 Monate dauern und die Anlage muss nach der Norm erfolgen.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne bei uns melden und freuen uns auf Ihre Anfrage und beraten Sie gerne.